400-Euro-Jobs: Sozialversicherung, Arbeitsrecht und Lohnsteuer

Das "630-DM-Gesetz" sorgte 1999 für große Aufregung bei betroffenen Arbeitgebern und Mitarbeitern. Eine Vielzahl von möglichen Kombinationen der steuer- und versicherungsrechtlichen Vorschriften, tarifvertragliche Sonderregelungen, einige Urteile zum Gleichbehandlungsgrundsatz und nicht zuletzt eine Ausnahmeregelung für öffentliche und gemeinnützige Arbeitgeber sorgten dafür, daß kaum noch jemand den Überblick behalten kann.

Ab April wird die 325-Euro-Grenze auf 400 Euro angehoben - aber das ist nicht die einzige Änderung.

Zielgruppen:

Arbeitgeber, Mitarbeiter mit Personalverantwortung, Mitglieder des Betriebsrates

Themen:




























Sozialversicherung:

Versicherungsfreiheit
Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung
Verbot der Abwälzung auf den Arbeitnehmer
Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit
Beurteilung der Entgeltgrenzen
Unregelmäßiges Einkommen
Sonderfälle: Nebenjobs von Beamten, Selbständigen, Studenten usw.
Beispiele zur Versicherungsfreiheit
Risiken bei der Betriebsprüfung, Haftungsfreistellung für Arbeitgeber
Anderweitige Krankenversicherung der Beschäftigten
400-Euro-Jobs für Arbeitslose und in der Elternzeit
Ermäßigte Beiträge für Haushaltjobs

400,01 bis 800 Euro: die Gleitzone

Ermäßigter Beitrag für den Arbeitnehmer
Gleitzone bei Mehrfachbeschäftigung

Lohnsteuer:

Steuerfreiheit
Pauschale Lohnsteuer, Abwälzung auf den Arbeitnehmer

Arbeitsrecht:

Gleichbehandlungsgrundsatz
Anspruch auf Urlaub, Entgeltfortzahlung, Sonderzahlungen
Abweichende Tarifverträge
Entscheidungen des Europ. Gerichtshofs und deutscher Gerichte zur Gleichbehandlung
Korrekte Gehaltsermittlung, Vertragsgestaltung
Nachzahlung von SV-Beiträgen bei arbeitsrechtlichen Fehlern
Haftung des Arbeitgebers, Verjährung

Bei öffentlichen/gemeinnützigen Arbeitgebern:

Erweiterung von 400 Euro auf 554 Euro im Steuer- und Sozialrecht ("Übungsleiterfreibetrag")
Wirtschaftliche Folgen für Arbeitgeber/Arbeitnehmer

Dauer:



1 bis 2 Tage (ohne "554-Euro-Regelung")

1 1/2 bis 2 Tage (mit "554-Euro-Regelung" - notwendig für Arbeitgeber im Bereich Pflege, Soziales, Sport, Kultur, Bildung, Kirche, Kommunen)

Anmerkung:



Siehe auch die Seminarangebote "Teilzeitarbeit und befristete Verträge" und "Sozialversicherungsfreie Beschäftigung"

Beachten Sie zu diesem Thema auch meine Website www.400-euro.de.