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Teilzeitarbeit
und befristete Verträge
Seit 2001 sichert
das Teilzeit- und Befristungsgesetz betroffenen Arbeitnehmern die
Gleichbehandlung mit anderen Beschäftigten zu und soll den
Mißbrauch befristeter Arbeitsverhältnisse verhindern.
Für Arbeitnehmer in mittleren und größeren Betrieben
gibt es einen Anspruch auf Teilzeitarbeit |
Zielgruppen:
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Arbeitgeber,
Mitarbeiter mit Personalverantwortung, Mitglieder
des Betriebsrates |
Themen:
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Das Teilzeit- und Befristungsgesetz
Aktuelle Gesetzgebung, Vorgaben aus dem
Verfassungsrecht,
dem EU-Recht und der Rechtsprechung
Diskriminierungsverbot
- Gleiches Gehalt für gleiche Arbeit
- Fortbildung und Karriere
Teilzeitarbeit
- Arbeitszeitmodelle
- Vor- und Nachteile für Arbeitgeber und
Arbeitnehmer
- Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung
- Rechtsanspruch auf Teilzeit
- Rechtsanspruch auf längere Arbeitszeit
- Teilzeit während der Elternzeit
- Besonderheiten in der Sozialversicherung
Befristete Arbeitsverhältnisse
- Befristungen aus sachlichen Gründen
- Zwei-Jahres-Regel
- Befristung für ältere Arbeitnehmer
- Ende der befristeten Beschäftigung (Ablauf oder
Kündigung)
- Automatische Verlängerung
- Befristung und Schwangerschaft
- Klage des Arbeitnehmers gegen die Befristung
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Dauer:
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1 Tag |
Anmerkungen:
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Sinnvoll ist eine
Vebindung mit den Seminaren "400-Euro-Jobs"
oder "Sozialversicherungsfreie
Beschäftigung "
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