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Arbeitgeberpflichten in der
Sozialversicherung
Der
Gesetzgeber stellt in der SV hohe Ansprüche an Arbeitgeber:
Sie müssen die Versicherungspflicht beurteilen, Meldungen korrekt
durchführen, Beiträge richtig berechnen und pünktlich
zahlen. Schon kleine Fehler
können zu erheblichen Nachforderungen und Strafmaßnahmen
führen.
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Zielgruppen:
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Existenzgründer,
Arbeitgeber, Mitarbeiter mit Personalverantwortung
zum Beispiel Handwerksmeister, Meisterfrauen,
kaufmännische Fachkräfte im Personalwesen, Leiter
selbständiger Betriebseinheiten
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Themen:
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Beurteilung der
Versicherungspflicht:
Abhängige Beschäftigung, freie
Mitarbeit, geringfügige Beschäftigung, Aushilfsjobs,
Schüler und Studenten, Beitragsbemessungsgrenze
Meldepflichten
Beitragsrecht:
Beitragsberechnung, Fälligkeit, Haftung,
Lohnabzug, Beiträge aus geschuldetem, aber nicht gezahltem
Arbeitsentgelt (= Arbeitsrecht und SV-Recht)
Verjährung im SV-Recht
Mitteilungspflichten des Arbeitnehmers:
Kassenwahl, Nebentätigkeiten,
selbständige Tätigkeiten
Versicherung des Arbeitnehmers ohne Meldungen
Freiwillig krankenversicherte Arbeitmehmer:
Versicherungsfreiheit, freiwillige oder private
Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Beitragszuschuß, Zahlung
durch den Arbeitgeber oder
Arbeitnehmer
Gesetzliche Unfallversicherung:
Zuständige BG, Beitragsbemessung,
Verfahren
Straf- und Bußgeldvorschriften
Verfahrensrecht in der Sozialversicherung:
Aufgaben der Krankenkasse als Einzugsstelle,
Rechtssicherheit durch Kassenentscheidungen, Clearing-Verfahren bei der
BfA, Betriebsprüfung, Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren
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Dauer:
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2 bis 3 Tage
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Anmerkungen:
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Auch geeignet als
Fachthema in Weiterbildungslehrgängen für die genannten
Zielgruppen.
Schwerpunktthemen bieten sich v.a. für bestimmte
Branchen an,
z.B. Kombination mit anderen Seminarthemen aus dem Bereich Sozialrecht
(400-Euro-Jobs usw.)
In Verbindung mit dem Seminar "Einführung
in das Arbeitsrecht" bietet dieses Seminar die wesentlichen
Grundkenntnisse für Existenzgründer, die eigene Arbeitnehmer
beschäftigen wollen. Dafür sollte mindestens eine Woche
eingeplant werden. Als weitere Ergänzung wäre eine
Einführung
in das Lohnsteuerrecht sinnvoll (nicht in meinem Angebot). |
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