Erwin Denzler M.A.
Dozent für
Arbeits- und Sozialrecht
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Methoden und Lernziele
Für Einzelinteressenten


Haftungsrecht in der Altenpflege

Zielgruppen:


Fachkräfte und leitende Mitarbeiter in der Altenpflege

Themen:

Einführung:

Typische Haftungsfälle in der Pflege:
  • Pflegefehler
  • Freiheitsentziehung
  • unterlasse Prophylaxen
  • unerlaubte Therapien
  • fehlende ärztliche Anordnungen
  • Überlastung des Personals
  • "Aufsichtspflicht"
  • Selbstbestimmungsrecht

Risiken für Träger, Vorgesetzte und Mitarbeiter


Zivilrechtliche Haftung:

Rechtliche Grundlagen:

Schadensersatz bei ...
  • unerlaubter Handlung
  • Verstoß gegen vertragliche Pflichten

Ersatzansprüche:
  • des Heimbewohners
  • der Kostenträger (Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialhilfe)

Verantwortung:
  • der Pflegekräfte
  • der leitenden Mitarbeiter
  • des Heimträgers
  • der Ärzte

Arbeitnehmerhaftung:
  • Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers
  • Regreßansprüche des Arbeitgebers
Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen:
  • Klage gegen den Mitarbeiter
  • Klage gegen das Heim
  • Strafanzeige als Grundlage für zivilrechtliche Ansprüche
  • Forderungsübergang auf die Krankenversicherung
  • Beweismittel


Strafrechtliche Haftung:

Pflege als Straftat?

Strafbare Handlungen:
  • vorsätzlich (z.B. Behandlung ohne Verordnung)
  • fahrlässig
  • durch Unterlassen

Rechtfertigung im Einzelfall:
  • Notstand
  • Einwilligung des Heimbewohners/Betreuers
  • gerichtliche Anordnung
Verantwortung des Vorgesetzten und des Untergegebenen

Strafverfahren:
  • Strafanzeige/Strafantrag
  • Ermittlung
  • Rechtsfolgen
  • Beispielsfälle: Strafurteile gegen Pflegekräfte


Heimrecht und Berufsrecht:

  • Maßnahmen der Heimaufsicht
  • MDK und Pflegekassen
  • Beschäftigungs- und Berufsverbote


Vermeidung und Beschränkung der Haftung:

Vorbeugung:
  • Kooperation mit dem Arzt
  • Pflegestandards als Arbeitsanweisung
  • Festlegung der Kompetenzen und Verantwortung
  • Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeiter
  • Selbstbestimmungsrecht des Heimbewohners
  • Kontrollaufgaben der Vorgesetzten

Beweissicherung:
  • Dokumentation der Pflege
  • Dokumentation bei Übergaben
  • Vereinbarungen mit Bewohnern/Angehörigen/Betreuern

Versicherungen und ihre Grenzen

Dauer:

1 bis 3 Tage

(c) Erwin Denzler M.A. - Stand: 1.6.2004