| Erwin Denzler M.A. Dozent für Arbeits- und Sozialrecht |
Seminare zum Arbeits- und Sozialrecht für Bildungsträger, Verbände, Kammern und Unternehmen |
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Methoden und LernzieleIn manchen Seminaren mag es
sinnvoll sein, wenn sich die Teilnehmer mit Wollknäueln
bewerfen oder mit verbundenen Augen nach hinten fallen lassen. Ich
wende
solche Methoden nicht an, denn juristisches Wissen läßt sich
damit nicht
vermitteln.
Paragraphen sind eine trockene Angelegenheit, aber man muß sie auch nicht nacheinander durcharbeiten oder gar auswendig lernen. Das hätte wenig Sinn, da gerade im Arbeits- und Sozialrecht der Gesetzgeber jährlich neue Ideen hat. Ein Arbeitgeber, eine Personalfachkraft oder ein Betriebsrat hat auch nicht die Aufgabe, den Rechtsanwalt zu ersetzen. Als Lernziele für die Teilnehmer sehe ich:
Meine Seminare orientieren sich
nicht in erster Linie an der Systematik der
Rechtswissenschaften, sondern an Problemkreisen aus der Praxis. Das
bedeutet:
bei einem Thema wie z.B. "400-Euro-Jobs" geht es nicht nur um die
Sozialversicherung,
sondern gleichzeitig um Lohnsteuer, Tarifverträge,
Urlaubsanspruch, Weihnachtsgeld
- und natürlich um die finanziellen Folgen für Arbeitgeber
und Arbeitnehmer. Anhand praktischer Fälle aus der Rechtsprechung
oder den Medien (z.B. Presseberichte,
Videos) und aus der Berufserfahrung der Teilnehmer werden die
abstrakten
Rechtsvorschriften verdeutlicht.
Die Inhalte sollen weder arbeitgeber- noch arbeitnehmerfreundlich vermittelt werden, sondern sachlich und praxisnah. Deshalb richten sich viele Konzepte sowohl an den selbständigen Handwerksmeister als auch an Betriebsräte: beide Seite brauchen das gleiche Fachwissen für Ihre Aufgaben, keine ideologische Aufmunterung im Sinne von "Ihr gutes Recht als ..." - am sinnvollsten ist es oft, wenn in einer Seminargruppe sowohl Chefs als auch Arbeitnehmervertreter sitzen. Juristische Themen lassen sich teilweise nur im etwas altmodischen Stil der Vorlesung vermitteln. Besser ist es natürlich, wenn diese Methode durch aktive Teilnahme der Lernenden unterstützt wird: praktische Übungen wie z.B. das Ausfüllen eines Mahnbescheids oder die Erstellung einer Abmahnung, Gruppenarbeiten zur Lösung typischer Fälle mit Hilfe der Gesetzestexte, Referate oder Hausarbeiten zu Einzelthemen, betriebswirtschaftliche Berechnungen z.B. zu den Folgen einer unwirksamen Kündigung, Diskussionen über den Zweck und die Zweckmäßigkeit bestimmter Vorschriften. In welchem Umfang das in den einzelnen Seminaren möglich ist, hängt vor allem von der zur Verfügung stehenden Zeit ab. Rechtsfragen versteht man besser, wenn man weiß, was der Gesetzgeber erreichen will. Deshalb geht es bei allen arbeits- und sozialrechtlichen Themen immer auch um den politischen Hintergrund: wie kam es zu dem Gesetz? Welche politischen Ziele sollen damit verwirklicht werden? Welche Alternativen werden in der Sozialpolitik diskutiert? Die Teilnehmer erhalten zu vielen Punkten schriftliche Unterlagen, teilweise auch Gesetzestexte oder wichtige Urteile. Einige Unterlagen werden auf diesen Internetseiten bei Bedarf aktualisiert und durch weiterführende Links ergänzt, damit man auch nach dem Seminar "up-to-date" bleibt. Bei manchen Themen ist es erforderlich, daß die Teilnehmer Gesetzestexte (z.B. das dtv-Taschenbuch "Arbeitsgesetze") und Tarifverträge mitbringen oder vorher eine Sammelbestellung erfolgt. Soweit solche Texte kostenfrei von amtlichen Stellen abgegeben werden, übernehme ich selbst die Bestellung. Ich arbeite nicht hauptberuflich als Anwalt oder Richter, sondern seit 1989 als Dozent in der Weiterbildung, gelegentlich auch als Gutachter und Publizist. Die fachliche Qualifikation als Rechtskundelehrer habe ich durch ein Jurastudium mit Universitätsexamen erworben, Schwerpunkt war dabei das Arbeitsrecht. Auf Sozialversicherungsrecht habe ich mich zusätzlich spezialisiert, weil ich sechs Jahre Mitarbeiter einer großen Krankenkasse war (als Dozent in der Aus- und Weiterbildung von Sozialversicherungsfachangestellten). Methodisch und didaktisch habe ich mich am Lehrstuhl für Erwachsenenbildung der Universität Bamberg fortgebildet. Die bayerische Schulaufsichtsbehörde hat 1992 in einem förmlichen Bescheid festgestellt, daß meine Qualifikation dem Lehramt an beruflichen Schulen gleichwertig ist - das ist nach Art. 7 Abs. 4 GG erforderlich, wenn man an staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen unterrichtet, für die das Landesschulrecht gilt. Ich bin Mitglied in Prüfungsausschüssen einer IHK und einer Fachschule. Soweit zur formalen Qualifikation - aber das verrät nicht sehr viel darüber, ob ein Dozent wirklich in der Lage ist, juristische Themen an Laien zu vermitteln. Gerade Rechtsanwälte und Richter, die in ihrem Hauptberuf fast nur mit anderen Volljuristen kommunizieren und dabei großen Wert auf die korrekte Fachsprache legen müssen, werden außerhalb des Gerichtssaals oder der Juristischen Fakultät oft kaum noch verstanden. Ich möchte meine Themen so vermitteln, daß auch die Krankenschwester, der Bäckermeister und der Techniker verstehen, was davon für ihre Arbeit wichtig ist. Ob ich der richtige Dozent für Ihre Zielgruppe bin, müßten Sie eben ausprobieren. Damit Sie sich vorab ein Bild machen können, habe ich auf dieser Website unter "Fachinfos" einige Themen aus dem Arbeits- und Sozialrecht dargestellt. |
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| (c) Erwin Denzler M.A. - Stand:
1.6.2004 |
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