Erwin Denzler M.A.
Dozent für
Arbeits- und Sozialrecht
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Scheinselbständig, arbeitnehmerähnlich oder echt selbständig?

Auch wenn das Gesetz zur Scheinselbständigkeit von 1999 schon nach einem Jahr wieder weitgehend eingeschränkt wurde, besteht in vielen Branchen immer noch große Unsicherheit - wann sind IT-Mitarbeiter, Dozenten, Übungsleiter in Sportvereinen, Mitarbeiter der Medien u.v.a. echte Selbständige und wann gilt doch das Arbeitsrecht? Welche Folgen hat der jeweilige Status? Wie läßt sich Rechtssicherheit für beide Seiten gewinnen?

Zielgruppen:


Selbständige und ihre Auftraggeber
Unternehmer, die "freie Mitarbeiter" einsetzen wollen

Themen:

Die Gesetze zur Scheinselbständigkeit im Sozialversicherungrecht von 1999, 2000 und 2003

Definitionen von "selbständig" nach der Rechtsprechung der Arbeits-, Sozial-, Finanz- und Zivilgerichte

Arbeits- und zivilrechtliche Folgen:

  • Statusklage durch den Beschäftigten
  • Anspruch auf Tarifgehalt
  • Kündigungsschutz
  • Urlaub, Mutterschutz, Entgeltfortzahlung
  • Zuständigkeit des Betriebsrats

Sozialversicherungsrechtliche Fragen:

  • Die Verwaltungspraxis der Sozialversicherungsträger
  • Betriebsprüfung
  • Rechtssicherheit durch die Statusanfrage bei der BfA
  • Möglichkeiten des Mitarbeiters zur Statusklärung
  • Versicherungspflicht für arbeitnehmerähnliche Selbständige
  • Leistungsansprüche des Mitarbeiters, wenn abhängige Beschäftigung festgestellt wird (z.B. Rentenkonto, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Erstattung von selbst gezahlten Beiträgen, Unfallversicherung)
  • Haftung des Arbeitgebers

Selbständigkeit in bestimmten Berufsgruppen

z.B. Handelsvertreter, Lehrer/Dozenten/Übungsleiter, Kurierfahrer, IT-Experten, GmbH-Geschäftsführer

Dauer:

1 bis 2 Tage

Anmerkungen:

Bitte beachten Sie auch das Seminarangebot:  "Sozialversicherung für Selbständige."
Beide Seminare können auch kombiniert werden.

(c) Erwin Denzler M.A. - Stand: 1.6.2004