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Scheinselbständig,
arbeitnehmerähnlich oder echt selbständig?
Auch wenn das Gesetz zur
Scheinselbständigkeit von 1999 schon nach einem Jahr wieder
weitgehend eingeschränkt wurde, besteht in vielen Branchen immer
noch große Unsicherheit - wann sind IT-Mitarbeiter, Dozenten,
Übungsleiter in Sportvereinen, Mitarbeiter der Medien u.v.a. echte
Selbständige und wann gilt doch das Arbeitsrecht? Welche Folgen
hat der jeweilige Status? Wie läßt sich Rechtssicherheit
für beide Seiten gewinnen?
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Zielgruppen:
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Selbständige und
ihre Auftraggeber
Unternehmer, die "freie Mitarbeiter" einsetzen wollen
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Themen:
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Die Gesetze zur Scheinselbständigkeit im
Sozialversicherungrecht von
1999, 2000 und 2003
Definitionen von "selbständig" nach der
Rechtsprechung der
Arbeits-,
Sozial-, Finanz- und Zivilgerichte
Arbeits- und zivilrechtliche Folgen:
- Statusklage durch den Beschäftigten
- Anspruch auf Tarifgehalt
- Kündigungsschutz
- Urlaub, Mutterschutz, Entgeltfortzahlung
- Zuständigkeit des Betriebsrats
Sozialversicherungsrechtliche Fragen:
- Die Verwaltungspraxis der
Sozialversicherungsträger
- Betriebsprüfung
- Rechtssicherheit durch die Statusanfrage bei der BfA
- Möglichkeiten des Mitarbeiters zur
Statusklärung
- Versicherungspflicht für
arbeitnehmerähnliche Selbständige
- Leistungsansprüche des Mitarbeiters, wenn
abhängige Beschäftigung
festgestellt wird (z.B. Rentenkonto, Arbeitslosengeld, Krankengeld,
Erstattung
von selbst gezahlten Beiträgen, Unfallversicherung)
- Haftung des Arbeitgebers
Selbständigkeit in bestimmten Berufsgruppen
z.B. Handelsvertreter,
Lehrer/Dozenten/Übungsleiter, Kurierfahrer,
IT-Experten, GmbH-Geschäftsführer
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Dauer:
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1 bis 2 Tage
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Anmerkungen:
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Bitte beachten Sie auch
das Seminarangebot: "Sozialversicherung
für Selbständige."
Beide Seminare können auch kombiniert werden. |
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