Ein erster Kommentar:
Mehr Geld im Nebenjob
- Kirchensteuer auch ohne Kirche - besser "Ich-AG" als 400 Euro?
Mit der Neuregelung zur geringfügigen Beschäftigung
hat sich die CDU/CSU weitgehend durchgesetzt. Die neue Grenze von
400 Euro liegt genau da, wo Edmund Stoiber sie in seinem Regierungsprogramm
haben wollte. Viel weitreichender ist aber eine andere Änderung: Nebenjobs
sind zusätzlich zu einem Haupteinkommen wieder frei.
Das war 1999 die erste große und seitdem immer umstrittene
Entscheidung der Regierung Schröder: die damaligen 630-Mark-Jobs
sollten nur noch versicherungs- und steuerfrei sein, wenn sie das
einzige Einkommen des Beschäftigten sind. Der frühere Arbeitsminister
Riester begründete das recht nachvollziehbar: wer zwei Jobs hat,
soll ebenso mit Abgaben belastet sein wie derjenige, der den gleichen
Gesamtbetrag an nur einer Arbeitsstelle verdient. Vor allem typische
Zweit-Jobber wie Zeitungsausträger und Kellnerinnen waren davon betroffen,
während sich für nebenbei arbeitende Hausfrauen, Studenten oder Rentner
fast nichts geändert hatte.
Dieses Prinzip wurde nun wieder völlig aufgegeben. Für eine
Halbtags-Verkäuferin wird es künftig wesentlich klüger sein, wenn
sie nicht 800 Euro brutto bei einem Arbeitgeber verdient. Dann hätte
sie bei Steuerklasse 5 nur etwa 500 Euro netto. Arbeitet sie stattdessen
nur an 3 Vormittagen beim ersten Arbeitgeber verdient sie dort etwa
480 Euro brutto, davon bleiben ihr 310 Euro netto. An den anderen beiden
Vormittagen kann sie in einem anderen Betrieb bei gleichem Lohnniveau
320 Euro brutto für netto bekommen - in der Summe hat sie dann rund 130
Euro mehr als jemand, der die gleiche Arbeit in nur einem Betrieb leistet.
So erfreulich dieses Steuergeschenk für die clevere Verkäuferin
ist: man hat noch nichts davon gehört, wie das fehlende Geld in den
Kassen der Finanzminister und Sozialversicherungsträger ausgeglichen
werden soll. Und es wird dazu führen, daß Arbeitsplätze weiterhin aufgesplittet
werden, besonders in gering bezahlten Tätigkeiten.
Für den Arbeitgeber werden die Lohnnebenkosten künftig bei
einer geringfügigen Beschäftigung bei 25 % liegen, bisher 22 %.
Bei einem versicherungspflichtigen Arbeitnehmer fallen im Schnitt
etwa 21 % an. Bezogen auf 400 Euro sind das alledings nur 16 Euro
Unterschied im Monat. Dafür sinkt der Verwaltungsaufwand: der Arbeitgeber
muß nicht mehr mit verschiedenen Krankenkassen abrechnen und getrennt
davon die Frage der Steuerpflicht prüfen, sondern zahlt die Pauschale
für alle bei ihm geringfügig Beschäftigten an eine einzige Stelle. Dadurch
entfallen viele Meldungen, Berechnungen und Überweisungsvorgänge - hier
hat die Politik wirklich einmal eine Entbürokratisierung geschafft. Umso
komplizierter wird die Lohnabrechnung im Bereich zwischen 400 und 800 Euro.
Aber die erste Grundsatzfrage wird nicht lange auf sich warten
lassen. In der 25-Prozent-Pauschale sind 2 % als Abgeltung für die
Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer enthalten.
5 % davon sollen "aus Vereinfachungsgründen" an die Kirchen zur Abgeltung
der Kirchensteuer gehen. Das sind bei 400 Euro Gehalt zwar nur 40
Cent im Monat. Aber es geht um eine Glaubensfrage, und um eine Frage
des Verfassungsrechts. Der Bundesfinanzhof urteilte z.B. am 7.12.1994
mit Verweis auf ähnliche Urteile des Bundesverfassungsgerichts: "Aus
der Pflicht zu weltanschaulichreligiöser Neutralität des Staates folgt,
daß einer Religionsgesellschaft Hoheitsbefugnisse nur über Personen
verliehen werden dürfen, die ihr mitgliedschaftlich angehören. (...)
Der Grundsatz gilt für alle Arten der Kirchensteuererhebung. Er gilt
deshalb auch für die Erhebung der Kirchensteuer von einer pauschalierten
Lohnsteuer." Soweit bisher ersichtlich, hat der Gesetzgeber diese
Rechtsprechung ignoriert und will die 40 Cent auch dann für die Kirchen
einziehen lassen, wenn der geringfügig Beschäftigte konfessionslos
ist. Es wird nicht lange dauern, bis dem Bundesverfassungsgericht
diese Frage vorliegt.
Ob die Arbeitgeber die neuen Möglichkeiten überhaupt annehmen,
bleibt abzuwarten. Schon ab 1.1.2003 soll die "Ich-AG" verwirklicht
werden. Arbeitslose sollen auf selbständiger Basis wesentlich einfacher
als bisher tätig werden können und erhalten bis zu 600 Euro monatlich
Zuschuß vom Arbeitsamt. Wenn ein Betrieb diese arbeitslosen Selbständigen
als "freie Mitarbeiter" einsetzt, spart er sich die 25 % Nebenkosten
und ist weder an Kündigungsschutz oder Kündigungsfristen noch an solche
Regelungen wie Mutterschutz, Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung oder
Tarifbindung gebunden (für 400-Euro-Jobs gilt das alles). Dank des
Zuschusses vom Arbeitsamt können diese "Selbständigen" es sich auch
leisten, weit unter Tariflöhnen zu arbeiten. Da kann man für 1000 Euro
im Monat schon einen Vollzeit-Mitarbeiter bekommen, der auf alle Arbeitnehmerrechte
verzichtet. Und der Gesetzgeber hat auch noch dafür gesorgt, daß gerade
bei diesen Mitarbeitern die Sozialversicherungsträger praktische keine
Scheinselbständigkeit mehr feststellen können. Kann gut sein, daß das
"Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt - Hartz
II" die geringfügige Beschäftigung zwar wesentlich erleichtert, aber
gleichzeitig durch die Ich-AG überflüssig gemacht hat.
In der Arbeits- und Sozialpolitik hat die Regierung "Schröder
II" damit in den ersten Monaten praktisch alles zurück genommen, was
die Regierung "Schröder I" bis März 1999 recht schnell durchgesetzt hatte.
Erwin Denzler
28.12.2002
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