Der Link ist nicht mehr aktuell. Die neue Fassung finden Sie hier: www.400-euro.de



Neue Richtlinien veröffentlicht

Die Sozialversicherungsverbände und das Finanzministerium haben im Februar Richtlinien zur geringfügigen Beschäftigung und zur Gleitzone veröffentlicht. Mehr dazu hier.
Tagesseminar für
Bildungszentren - Verbände - Kammern:

400 Euro: die neuen Minijobs


"Geringfügig" bis 400 Euro

Kurz vor Weihnachten hat der Gesetzgeber beschlossen, die Regeln zur geringfügigen Beschäftigung wieder einmal zu ändern. Die neuen Regelungen werden ab April 2003 gelten und bis dahin unter dieser Internet-Adresse (400-euro.de) ausführlich dargestellt werden. Informationen zur jetzt noch geltenden 325-Euro-Grenze finden Sie bis auf weiteres noch unter 325-euro.de.

Die Neuregelung betrifft vor allem folgende Punkte: Keine Änderungen sind soweit bisher bekannt in folgenden Punkten geplant:
Zu diesen Themen finden Sie mehr unter www.325-euro.de.

Eine Änderung gibt es auch bei der kurzfristigen Beschäftigung, die unabhängig vom Einkommen versicherungsfrei ist, wenn sie nicht länger als 2 Monate oder 50 Arbeitage dauert. Bisher galt diese Beschränkung bezogen auf einen Zeitraum von 12 Monaten seit Beginn der aktuellen Beschäftigung. Künftig gilt 2 Monate oder 50 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Man kann also z.B. vom 1.11.2003 bis 29.2.2004 in Vollzeit mit beliebig hohem Arbeitsentgelt versicherungsfrei beschäftigt sein.
Nach einer neueren Meinungsäußerung der Sozialversicherungsverbände soll in einem solchen Fall doch Versicherungspflicht bestehen. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte den Begriff "Kalenderjahr" auslegen.

Richtlinien zur geringfügigen Beschäftigung und zur Gleitzone

Die Verbände der Sozialversicherungsträger haben im Februar 2003 Richtlinien veröffentlicht zur geringfügigen Beschäftigung, zur Anwendung der Gleitzone und zum Haushaltsscheck (geringfügige Beschäftigung in privaten Haushalten). Die Texte sind z.B. beim Verband der Ersatzkassen verfügbar. Ich arbeite zur Zeit daran, diese Informationen für www.400-Euro.de auszuwerten. Schon jetzt zeigt sich aber, daß die Richtlinien in einigen Punkten fragwürdig sind. Ich weise auf diesen Seiten mit Anmerkungen in roter Schrift auf solche Punkte hin (wie z.B. unmittelbar über diesem Kasten). Richtlinien der SV-Verbände sind lediglich Meinungsäußerungen, aber nicht rechtlich verbindlich. Trotzdem spielen sie für die Verwaltungspraxis eine große Rolle. In vergleichbaren Fällen kam es aber immer wieder vor, daß Gerichte eine andere Meinung vertraten.

Auch das Bundesfinanzministerium hat inzwischen Erläuterungen zur Lohnsteuer (pauschal oder mit Steuerkarte) bei 400-Euro-Jobs veröffentlicht: zum Internet-Angebot des BMF.


Seminare

Für Berufsverbände, Kammern, Innungen, Behörden und Bildungseinrichtungen biete ich Seminare zu verschiedenen Themen des Arbeits- und Sozialrechts an - etwa ab Februar auch zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung. Wenn Sie daran interessiert sind, finden Sie nähere Informationen hier.


Erwin Denzler M.A.
Dozent für Arbeits- und Sozialrecht
Weinbergstr. 32, 90766 Fürth
www.erwin-denzler.de

Ein erster Kommentar:


Mehr Geld im Nebenjob - Kirchensteuer auch ohne Kirche - besser "Ich-AG" als 400 Euro?


Mit der Neuregelung zur geringfügigen Beschäftigung hat sich die CDU/CSU weitgehend durchgesetzt. Die neue Grenze von 400 Euro liegt genau da, wo Edmund Stoiber sie in seinem Regierungsprogramm haben wollte. Viel weitreichender ist aber eine andere Änderung: Nebenjobs sind zusätzlich zu einem Haupteinkommen wieder frei.

Das war 1999 die erste große und seitdem immer umstrittene Entscheidung der Regierung Schröder: die damaligen 630-Mark-Jobs sollten nur noch versicherungs- und steuerfrei sein, wenn sie das einzige Einkommen des Beschäftigten sind. Der frühere Arbeitsminister Riester begründete das recht nachvollziehbar: wer zwei Jobs hat, soll ebenso mit Abgaben belastet sein wie derjenige, der den gleichen Gesamtbetrag an nur einer Arbeitsstelle verdient. Vor allem typische Zweit-Jobber wie Zeitungsausträger und Kellnerinnen waren davon betroffen, während sich für nebenbei arbeitende Hausfrauen, Studenten oder Rentner fast nichts geändert hatte.

Dieses Prinzip wurde nun wieder völlig aufgegeben. Für eine Halbtags-Verkäuferin wird es künftig wesentlich klüger sein, wenn sie nicht 800 Euro brutto bei einem Arbeitgeber verdient. Dann hätte sie bei Steuerklasse 5 nur etwa 500 Euro netto. Arbeitet sie stattdessen nur an 3 Vormittagen beim ersten Arbeitgeber verdient sie dort etwa 480 Euro brutto, davon bleiben ihr 310 Euro netto. An den anderen beiden Vormittagen kann sie in einem anderen Betrieb bei gleichem Lohnniveau 320 Euro brutto für netto bekommen - in der Summe hat sie dann rund 130 Euro mehr als jemand, der die gleiche Arbeit in nur einem Betrieb leistet.

So erfreulich dieses Steuergeschenk für die clevere Verkäuferin ist: man hat noch nichts davon gehört, wie das fehlende Geld in den Kassen der Finanzminister und Sozialversicherungsträger ausgeglichen werden soll. Und es wird dazu führen, daß Arbeitsplätze weiterhin aufgesplittet werden, besonders in gering bezahlten Tätigkeiten.

Für den Arbeitgeber werden die Lohnnebenkosten künftig bei einer geringfügigen Beschäftigung bei 25 % liegen, bisher 22 %. Bei einem versicherungspflichtigen Arbeitnehmer fallen im Schnitt etwa 21 % an. Bezogen auf 400 Euro sind das alledings nur 16 Euro Unterschied im Monat. Dafür sinkt der Verwaltungsaufwand: der Arbeitgeber muß nicht mehr mit verschiedenen Krankenkassen abrechnen und getrennt davon die Frage der Steuerpflicht prüfen, sondern zahlt die Pauschale für alle bei ihm geringfügig Beschäftigten an eine einzige Stelle. Dadurch entfallen viele Meldungen, Berechnungen und Überweisungsvorgänge - hier hat die Politik wirklich einmal eine Entbürokratisierung geschafft. Umso komplizierter wird die Lohnabrechnung im Bereich zwischen 400 und 800 Euro.

Aber die erste Grundsatzfrage wird nicht lange auf sich warten lassen. In der 25-Prozent-Pauschale sind 2 % als Abgeltung für die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer enthalten. 5 % davon sollen "aus Vereinfachungsgründen" an die Kirchen zur Abgeltung der Kirchensteuer gehen. Das sind bei 400 Euro Gehalt zwar nur 40 Cent im Monat. Aber es geht um eine Glaubensfrage, und um eine Frage des Verfassungsrechts. Der Bundesfinanzhof urteilte z.B. am 7.12.1994 mit Verweis auf ähnliche Urteile des Bundesverfassungsgerichts: "Aus der Pflicht zu weltanschaulichreligiöser Neutralität des Staates folgt, daß einer Religionsgesellschaft Hoheitsbefugnisse nur über Personen verliehen werden dürfen, die ihr mitgliedschaftlich angehören. (...) Der Grundsatz gilt für alle Arten der Kirchensteuererhebung. Er gilt deshalb auch für die Erhebung der Kirchensteuer von einer pauschalierten Lohnsteuer." Soweit bisher ersichtlich, hat der Gesetzgeber diese Rechtsprechung ignoriert und will die 40 Cent auch dann für die Kirchen einziehen lassen, wenn der geringfügig Beschäftigte konfessionslos ist. Es wird nicht lange dauern, bis dem Bundesverfassungsgericht diese Frage vorliegt.

Ob die Arbeitgeber die neuen Möglichkeiten überhaupt annehmen, bleibt abzuwarten. Schon ab 1.1.2003 soll die "Ich-AG" verwirklicht werden. Arbeitslose sollen auf selbständiger Basis wesentlich einfacher als bisher tätig werden können und erhalten bis zu 600 Euro monatlich Zuschuß vom Arbeitsamt. Wenn ein Betrieb diese arbeitslosen Selbständigen als "freie Mitarbeiter" einsetzt, spart er sich die 25 % Nebenkosten und ist weder an Kündigungsschutz oder Kündigungsfristen noch an solche Regelungen wie Mutterschutz, Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung oder Tarifbindung gebunden (für 400-Euro-Jobs gilt das alles). Dank des Zuschusses vom Arbeitsamt können diese "Selbständigen" es sich auch leisten, weit unter Tariflöhnen zu arbeiten. Da kann man für 1000 Euro im Monat schon einen Vollzeit-Mitarbeiter bekommen, der auf alle Arbeitnehmerrechte verzichtet. Und der Gesetzgeber hat auch noch dafür gesorgt, daß gerade bei diesen Mitarbeitern die Sozialversicherungsträger praktische keine Scheinselbständigkeit mehr feststellen können. Kann gut sein, daß das "Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt - Hartz II" die geringfügige Beschäftigung zwar wesentlich erleichtert, aber gleichzeitig durch die Ich-AG überflüssig gemacht hat.

In der Arbeits- und Sozialpolitik hat die Regierung "Schröder II" damit in den ersten Monaten praktisch alles zurück genommen, was die Regierung "Schröder I" bis März 1999 recht schnell durchgesetzt hatte.

Erwin Denzler
28.12.2002